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Sehr geehrter/-e Besucher/-in,

wir sind eine branchenoffene private Arbeitsvermittlung  (kein Zeitarbeitsunternehmen) und bedanken uns für Ihr Interesse an unserer für Sie völlig kostenfreien Dienstleistung.

Bei der Suche nach geeigneten Bewerbern bieten wir Ihnen unsere Zusammenarbeit an. Um Ihnen entsprechendes Personal vorschlagen zu können, benötigen wir von Ihnen eine Stellenbeschreibung und das Anforderungsprofil Ihres zukünftigen Mitarbeiters. Diese Angaben bitte in unserem Personal-Suchmandat ergänzen und an uns zurücksenden (per Fax, postalisch oder per Mail).



  • das Schalten bzw. Aufgeben von Inseraten und Anzeigen entfällt
  • kurzfristige Vorschläge durch unseren aktuellen Bewerberpool möglich
  • aufwendige Vorstellungsgespräche nicht mehr erforderlich          
  • keine Rücksendung der Bewerbungsmappen
  • Vorauswahl nach ihren Kriterien im Anforderungsprofil (Personal-Suchmandat)
  • Erfragung u. Hilfestellung bei der Beantragung der Fördermöglichkeiten für den Bewerber
  • Sie erhalten dann maximal 3 - 5 Bewerber je Stellengesuch

Unseren Einstellungszuschuss nutzen - geben Sie Bewerbern eine Chance, von denen wir überzeugt sind, dafür honorieren wir Sie!



...konzentrieren Sie sich weiterhin auf Ihr Kerngeschäft
Da wir im Erfolgsfall von der Bundesagentur für Arbeit unser Honorar erhalten, können wir Ihnen diesen Service völlig kostenfrei anbieten!!!


Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Die Leistungen sind vor Abschluss des Arbeitsvertrages bei der Agentur für Arbeit zu beantragen, in deren Bezirk der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat.

Eingliederungszuschuss

Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.

Die Leistungen sind vor Abschluss des Arbeitsvertrages bei der Agentur für Arbeit zu beantragen, in deren Bezirk der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat.

Bei den Eingliederungszuschüssen handelt es sich um Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung, über die die örtlichen Agenturen für Arbeit sowohl dem Grunde nach als auch in Bezug auf Höhe und Dauer der Leistung im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Regelungen eigenständig und nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden.

Dem Arbeitgeber können bis zu 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag als monatlicher Lohnkostenzuschuss für die Dauer von längstens zwölf Monaten gezahlt werden.
Für ältere, schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden.

Einstellungszuschuss bei Neugründungen

Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit für Firmenneugründer, die einen arbeitslosen Arbeitnehmer einstellen.

Arbeitgeber, die vor nicht mehr als zwei Jahren eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben, können für die unbefristete Beschäftigung eines zuvor arbeitslosen förderungsbedürftigen Arbeitnehmers einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.

Die Leistungen sind vor Abschluss des Arbeitsvertrages bei der Agentur für Arbeit zu beantragen, in deren Bezirk der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat.

Beim Einstellungszuschuss handelt es sich um eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, über die die örtlichen Agenturen für Arbeit sowohl dem Grunde nach als auch in Bezug auf Höhe und Dauer der Leistung im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Regelungen eigenständig und nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden.

Dem Arbeitgeber können für einen Arbeitnehmer auf einem neu geschaffenen Arbeitsplatz 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag als monatlicher Lohnkostenzuschuss für die Dauer von längstens zwölf Monaten gezahlt werden.

Der Arbeitgeber darf bei Antragstellung nicht mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigen. Es dürfen maximal zwei Arbeitnehmer gleichzeitig gefördert werden.

Einstellungszuschuss bei Vertretung

Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitgeber, die einen Vertreter einstellen. Arbeitgeber, die einem Arbeitnehmer die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung ermöglichen und dafür einen Arbeitslosen einstellen, können einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt des Vertreters erhalten. Wird ein Arbeitsloser von einem Verleiher eingestellt und zur Vertretung verliehen, kann der Entleiher einen Zuschuss erhalten.

Beim Einstellungszuschuss handelt es sich um eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, über die die örtlichen Agenturen für Arbeit sowohl dem Grunde nach als auch in Bezug auf Höhe und Dauer der Leistung im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Regelungen eigenständig und nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden.

Dem Arbeitgeber können für die Dauer der Beschäftigung des Vertreters zwischen 50 und 100 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag als monatlicher Lohnkostenzuschuss für die Dauer von längstens zwölf Monaten gezahlt werden.

(Quelle:BAfA)